Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie fahren ein Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Worauf müssen Sie bei winterlichen Verhältnissen achten?
- den Antriebsachsen ausgerüstet sein
- den vorderen Lenkachsen ausgerüstet sein
- allen Rädern ausgerüstet sein
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen bestimmte Räder mit Winterreifen oder vergleichbarer Bereifung ausgestattet sein. Das deutsche Verkehrsrecht schreibt vor, dass mindestens die Antriebsachsen (also die Räder, die das Fahrzeug antreiben) mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen, um ausreichend Traktion auf Schnee und Eis zu gewährleisten. Zudem müssen auch die vorderen Lenkachsen mit geeigneter Bereifung versehen sein, damit das Fahrzeug sicher lenkbar bleibt. Eine Ausrüstung aller Räder ist für diese Fahrzeuge nicht zwingend vorgeschrieben, aber insbesondere Antriebs- und Lenkachsen sind wichtig, um die Kontrolle und Sicherheit unter winterlichen Bedingungen zu gewährleisten. Deshalb sind nur die Punkte 1 und 2 richtig.
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